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Seit 01.01.2021 besteht für viele Rentner*innen ein Anspruch auf Grundrente. Fragen und Antworten finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kabinett-grundrente-1722964

Unter der Überschrift "Die Grundrente" stehen die Angaben: "Für Rentnerinnen und Rentner, die mind. 33 Jahre gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben, "Sie beträgt bis zu 404 Euro monatlich" und "Gezahlt wird sie automatisch"
Foto: Bundesregierung

Nach aktuellen Annahmen werden viele Rentenbezieher*innen trotz eines möglichen Grundrentenzuschlags ein Einkommen unterhalb des Grundsicherungsbedarfs haben. Für diese Rentner*innen kann sich ein Antrag auf Grundsicherung lohnen. Der Grund liegt darin, dass bisher die gesetzliche Rente komplett mit der Grundsicherung verrechnet wurde. Durch den möglichen Freibetrag aufgrund des Grundrentenzuschlages kann dies eine höhere Rente von bis zu 223 Euro monatlich bedeuten.

Den Link um die zuständige Stelle zu finden und die notwendigen Formulare zu erhalten finden sie hier: https://amt24.sachsen.de/leistung/-/sbw/Grundsicherung+im+Alter+und+bei+Erwerbsminderung+beantragen-6000339-leistung-0